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   BVerwG, 03.06.2004 - 1 B 267.03   

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https://dejure.org/2004,13933
BVerwG, 03.06.2004 - 1 B 267.03 (https://dejure.org/2004,13933)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2004 - 1 B 267.03 (https://dejure.org/2004,13933)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 1 B 267.03 (https://dejure.org/2004,13933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Verurteilungen zu geringen Geldstrafen, deren Tilgungsfrist längst abgelaufen ist und die auch nicht mehr in einem Führungszeugnis erscheinen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2004 - 1 B 267.03
    Der Senat hat sich im Urteil vom 24. September 1996 BVerwG 1 C 9.94 BVerwGE 102, 63 rechtsgrundsätzlich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen von einem geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften im Sinne von § 46 Nr. 2 AuslG auszugehen ist.
  • BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81

    Ausländer - Ausweisung - Befristung - Sperrwirkung - Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2004 - 1 B 267.03
    Im Übrigen setzt sich die Beschwerde auch nicht mit der Rechtsprechung des Senats zu dem in Rede stehenden Verwertungsverbot auseinander (vgl. z.B. Urteil vom 5. April 1984 BVerwG 1 C 57.81 BVerwGE 69, 137 und Beschluss vom 26. Februar 1997 BVerwG 1 B 5.97 Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2004 - 1 B 267.03
    Im Übrigen setzt sich die Beschwerde auch nicht mit der Rechtsprechung des Senats zu dem in Rede stehenden Verwertungsverbot auseinander (vgl. z.B. Urteil vom 5. April 1984 BVerwG 1 C 57.81 BVerwGE 69, 137 und Beschluss vom 26. Februar 1997 BVerwG 1 B 5.97 Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8).
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